Der Datenschutz- und Privatsphärebereich stellt Unternehmen und ihre digitalen Marketingaktivitäten zunehmend vor Herausforderungen. Die meisten Unternehmen kennen die DSGVO, den CCPA und ähnliche Maßnahmen, die darauf abzielen, Daten zu schützen und Verbrauchern Kontrolle über ihre Informationen zu geben. Und die Europäische Union ist dabei, Vereinfachungen an der DSGVO einzuführen, um die Einhaltung für Unternehmen zu erleichtern, die im Wettbewerb bestehen wollen. Gleichzeitig ist das Datenschutzrecht jedoch vielschichtig und weit mehr als nur die DSGVO. In einem rechtlich komplexen Umfeld setzen findige Anwaltskanzleien ältere Gesetze kreativ ein, um Klagen wegen Datenschutzverstößen zu erheben — mit der Begründung, dass moderne Marketinginstrumente wie Pixel, Cookies oder Chatbots gegen Gesetze zur Verletzung der Privatsphäre verstoßen.
Da sich Vorschriften zur Erhebung, Nutzung und Weitergabe von Daten verändern und gängige Webtechnologien wie Chatbots, Pixel und Cookies zunehmend ins Visier von Aufsichtsbehörden und Klägern geraten, ist es an der Zeit, die Marketingstrategien und -tools Ihres Unternehmens gründlich zu überprüfen. Die Einhaltung rechtlicher Anforderungen für datengesteuerte Marketinginitiativen ist eine Herausforderung — insbesondere wenn es um nicht nur die DSGVO und ähnliche Datenschutzgesetze geht, sondern auch um ältere Gesetze wie Abhör- und Aufzeichnungsvorschriften. In Fällen, in denen überengagierte Anwälte Klagen auf Basis dieser alten Regelwerke einreichen, kann eine gut durchdachte Datenstrategie sowie ein starkes Cookie- und Einwilligungsmanagement echte Vorteile bieten: zur Risikominimierung, zur Auditierbarkeit der Datenerhebung und für die laufende Compliance.
Die Informationsplattform JD Supra stellt die Frage: „Führen Ihre Marketingtools zu Klagen wegen der Weitergabe von Daten an Dritte?“ – und genau das steht mit auf dem Spiel. Die Antwort ist nicht einfach „ja“ oder „nein“, sondern fordert Unternehmen dazu auf, ihre gesamte Risikostruktur in Bezug auf ihre Marketingmethoden und verwendeten Tools zu hinterfragen. Beispielsweise: Können Cookies oder Chatbot-Dialoge als „Aufzeichnungen“ gelten, die gegen Gesetze verstoßen, welche die Zustimmung beider Gesprächspartner zur Aufzeichnung erfordern? Und welche Funktionen oder Kontrollmechanismen müssen Marketingtools enthalten, um diese Zustimmung zu erfassen? In den meisten Fällen basieren entsprechende Klagen genau auf solchen Fragestellungen.
Wenn sich solche Klagen weiterverbreiten und weiterentwickeln, können Unternehmen ihre Risiken reduzieren, indem sie sich auf genau jene Maßnahmen konzentrieren, die sie bereits im Rahmen der DSGVO, des CCPA und ähnlicher Gesetze schützen: Konzentration auf Einwilligung und Transparenz. Für Cookies und verwandte Technologien bedeutet das unter anderem:
Klare, ausdrückliche Einwilligungen der Nutzer einholen – idealerweise mit individuell gestalteten Einwilligungsformularen oder Cookie-Bannern.
Klare Offenlegung darüber, wer Zugriff auf die erhobenen Daten erhält.
Klare Opt-in- und Opt-out-Optionen für Nutzer anbieten.
Den Aufenthaltsort der Nutzerdaten kennen, um z. B. dem Recht auf Löschung gerecht zu werden.
Nachweise über die Einhaltung der Datenschutzanforderungen führen und Daten für Audits bereitstellen.
Risiken im Zusammenhang mit Drittanbietern identifizieren, kontrollieren und – wenn möglich – vermeiden.
Richten Sie sich nach bewährten Methoden – prüfen Sie noch heute, wie Ihre Einwilligungs- und Cookie-Verwaltung aufgestellt ist.
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